Urteile am Eupener Strafgericht: Therapiepflicht und Rückzahlungsplan wegen Spielsucht

<p>Ein 24-Jähriger aus Raeren, der einem ehemaligen Kameraden einen fünfstelligen Betrag „abgeschwatzt“ hatte, kam mit der Aussetzung der Urteilsverkündung davon.</p>
Ein 24-Jähriger aus Raeren, der einem ehemaligen Kameraden einen fünfstelligen Betrag „abgeschwatzt“ hatte, kam mit der Aussetzung der Urteilsverkündung davon. | Illustrationsfoto: GE

Damit folgte der Richter dem Plädoyer der Verteidigung und knüpfte diese Aussetzung an die Auflage, die begonnene Therapie gegen die Spielsucht zu einem erfolgreichen Ende zu bringen, sowie an einen detaillierten Plan in welchen monatlichen Raten

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