Protokolle in der DG: Warum alte Knöllchen trotz Gerichtsurteil nicht zurückerstattet werden

<p>Auch nach dem Urteil gilt: Wer bereits bezahlt hat, kann sein Bußgeld nicht zurückverlangen.</p>
Auch nach dem Urteil gilt: Wer bereits bezahlt hat, kann sein Bußgeld nicht zurückverlangen. | Archivfoto: Gerd Hennen

Der am Donnerstag vergangener Woche veröffentlichte Entscheid des Verfassungsgerichtshofs, wonach Protokolle für Straftaten im Gebiet deutscher Sprache generell in Deutsch abgefasst sein müssen, hat bei dem einen oder anderen Bürger aus der Deutsc

Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab 9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment