Das Ziel

Guten Tag, Herr Neessen,

vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Interesse an unserem Artikel. Es freut mich, dass Sie sich so intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.

Der Kontext unserer Versuche ist ein etwas anderer: Ziel ist es, das Erosionsrisiko zu mindern, indem die Bodenbearbeitung möglichst stark reduziert wird. Wenn der Boden mehrfach bearbeitet werden kann, lässt sich Unkraut tatsächlich gut mechanisch regulieren.

Die verschärfte EU-Konditionalität der GAP (GLÖZ 5) schränkt diese Vorgehensweise jedoch ein.

Im Entwurf von 2023 war vorgesehen, dass auf erosionsgefährdeten Flächen bei vollständiger Bodenbearbeitung rund um die Parzelle ein 9 Meter breiter Erosionsschutzstreifen angelegt werden muss – an allen Seiten. Diese GLÖZ 5 Regelung, die 2027 in Kraft tritt, wird noch diskutiert. Es wird auch andere zulässige Minderungsmaßnahmen und Änderungen zum Entwurf aus 2023 geben. Sollte die Regelung unverändert bleiben, stünden einem Biolandwirt bei einer Hektarfläche (100 × 100 m) nur noch rund 82 × 82 m für den eigentlichen Ackerbau zur Verfügung – ein Verlust von etwa 33 % der Nutzfläche.

Genau deshalb testen wir das Strip-Till-Verfahren. Dabei wird nur etwa 40 % der Fläche bearbeitet, wodurch die Bodenerosion deutlich verringert wird. Die Herausforderung besteht jedoch darin, dass der unbearbeitete Grünstreifen zwischen den Reihen in irgendeiner Form geschwächt werden muss, da er selbst nach dem Abmulchen oft schneller wächst als der junge Mais.

Der erste Versuch in der biologische Variante ist gescheitert, aber im nächsten Jahr werden wir das Verfahren auf einer zuvor bearbeiteten Fläche erneut testen.

Gerne tausche ich mich mit Ihnen darüber aus. Der Dialog zwischen Praxis und Versuch ist uns sehr wichtig.

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