Russland-Gelder

Um dem belgischen Premierminister Bart De Wever die Sorgen wegen der 170 Milliarden Euro zu nehmen, die Russland in Brüssel bei Euroclear hält und die von Belgien und der EU eingefroren wurden, könnte er folgende Überlegungen anstellen: Würde Euroclear auf den Bahamas eine Zweigstelle eröffnen und die 170 Milliarden Euro dorthin transferieren, könnten die dortigen Behörden prüfen, ob Russland dieses Geld durch Straftaten in der Ukraine unrechtmäßig erlangt hat. Die Ukraine müsste dann nachweisen, dass diese Mittel tatsächlich aus völkerrechtswidrigen Handlungen stammen. Das dürfte nicht schwerfallen: Die Annexion der Krim, die Zerstörung von Kraftwerken, Unternehmen und Wohnhäusern – all das hat Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe verursacht. Diese Beweise müssten jedoch sauber dokumentiert sein und vor einer möglichen Beschlagnahme vorliegen. Erst dann könnten die Behörden auf den Bahamas das Geld dem russischen Staat entziehen. Zunächst würde es damit in den Besitz des Staates Bahamas übergehen. Die Ukraine könnte anschließend die Auszahlung beantragen.

Eine direkte Auszahlung an die Ukraine könnte allerdings abgelehnt werden, da Zweifel an der Verwendung der Gelder und Bedenken hinsichtlich Korruption bestehen. Möglich wäre hingegen, dass die Bahamas das Geld zweckgebunden an Dritte überweisen – in Absprache mit der Ukraine, etwa für Waffenlieferungen aus Frankreich, Deutschland, Südkorea oder den USA. Um die Machbarkeit dieses Weges zu prüfen, ließe sich ein Testlauf mit einer Milliarde Euro starten. Fiele dieser positiv aus, könnte ein zweiter Versuch mit zehn Milliarden Euro folgen.

Langfristig ist ohnehin mit Gerichtsverfahren zu rechnen. Dort müsste nachgewiesen werden, dass Russland die Gelder illegal erworben hat und dass die Ukraine als Geschädigte Anspruch auf sie hat. Irgendwann wird dieser Krieg zu Ende sein – und dann werden die Forderungen der Ukraine an Russland auf dem Tisch liegen. Die eingefrorenen Gelder könnten dabei als Grundlage für eine Verrechnung herangezogen werden.

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