DG erhält die Zuständigkeit für Gemeindefusionen

<p>Blick auf das Parlament der DG</p>
Blick auf das Parlament der DG | Archivfoto: David Hagemann

Der verabschiedete Text zielt darauf ab, eine bisher bestehende Rechtslücke bezüglich der Gemeindefusionen auf dem deutschen Sprachgebiet zu schließen. Seit dem Jahr 2001 verfügen nämlich die Regionen über die Befugnis, Rechtsgrundlagen für die Abänderung von Gemeindegrenzen – und damit für Gemeindefusionen – zu schaffen.

Die Wallonische Region hat ein entsprechendes Dekret 2019 verabschiedet. Aufgrund einer Bemerkung des Staatsrats wurden jedoch im Dekret die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets explizit von der Regelung ausgeschlossen. „Der Staatsrat hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft bereits für die Fusionen von Sozialhilfezentren zuständig ist“, erklärte Evelyn Jadin (PFF) in ihrer Funktion als Berichterstatterin am Montagabend im Parlament.

Staatsrat weist auf Eingriff in DG-Kompetenzen hin.

Eine – nach wallonischen Kriterien – erfolgte Gemeindefusion würde allerdings automatisch eine Zusammenlegung der betroffenen ÖSHZ nach sich ziehen. „Laut Staatsrat würde dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft darstellen“, so Evelyn Jadin. Daher habe die DG-Regierung mit der Wallonischen Region die Übertragung dieser Zuständigkeit bezüglich der Gemeindefusionen ausgehandelt. Die Möglichkeit einer solchen Kompetenzübertragung von der Wallonie an die DG ist in Verfassungsartikel 139 vorgesehen.

„Konkret wird in den beiden Artikeln des Dekretentwurfs festgehalten, dass die Zuständigkeit, die Gemeindegrenzen, die sich innerhalb des deutschen Sprachgebiets befinden, zu ändern und zu berichtigen, an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen wird – und dies zum 1. Januar 2026“, erklärte Evelyn Jadin. Erst dann werde die DG ihre eigene Gesetzgebung in Sachen Gemeindefusionen und Abänderung der Gemeindegrenzen ausarbeiten können. Voraussetzung ist, dass das Parlament in Namur dem ebenfalls zustimmt. (sc)

Kommentare

  • Braucht die DG nicht langsam mal mindestens, 2 neue Minister...bei all die neue Kompetenzen die, die Wallonie der DG erteilt???.
    Sechs(in Zahlen "6") wäre doch angebracht für etwa 80.000 Einwohner.
    Natürlich nicht ohne neue Mitarbeiter die dann "gebraucht" werden.(Stellvertreter, Sekretäre, Fahrer, Putzpersonal...).
    PS:
    Ohne Ironie, denn ich kann mich vorstellen, ohne es genau zu wissen, das manch ein Politiker i/d DG schon leise darüber nachgedacht hat.

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