Die Regelung gilt für Sportvereine, die dem Eupener Sportbund (ESB) angeschlossen sind, aber auch für Jugendgruppen, Karnevalsgesellschaften oder andere Organisationen, die die Sporthallen für Aktivitäten mit minderjährigen Teilnehmern nutzen.
Eupen erlässt Hallengebühren für Kinder- und Jugendtraining
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