Mehrjährige Haftstrafen für Cannabisplantagen-Betreiber

<p>In der Verhandlung wurde klar, dass es sich nicht nur wegen der Größe – insgesamt 6.000 Pflanzen und bis zu neun Ernten in einer Plantage – um einen besonders außergewöhnlichen Fall handelt.</p>
In der Verhandlung wurde klar, dass es sich nicht nur wegen der Größe – insgesamt 6.000 Pflanzen und bis zu neun Ernten in einer Plantage – um einen besonders außergewöhnlichen Fall handelt. | Illustrationsfoto: dpa

Mit diesem Strafmaß blieb die Richterin zwar unter den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft, aber deutlich über den Plädoyers der Rechtsbeistände der drei Angeklagten – insgesamt waren es elf –, die Anfang Juni vor dem Richter erschienen waren.

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