Die Regierung De Wever hat beschlossen, die Regeln für Nachtarbeit zu lockern. Das generelle Verbot fällt, Nachtzuschläge werden künftig aber nur noch zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens (statt 20 bis 6 Uhr) in den Bereichen E-Commerce und Logistik gezahlt. Bestehende Verträge bleiben davon unberührt – betroffen sind ausschließlich neue Arbeitsverträge.
Laut einer Studie von CSC und Minerva könnte dies zu Einbußen von mindestens 343 Euro brutto führen (siehe GE von Donnerstag). Clarinval widerspricht: Das Vorhaben betreffe nur wenige paritätische Komitees, viele Branchen seien nicht eingeschlossen. Zudem bleibe die geltende Kollektivvereinbarung über Nachtzuschläge bestehen. (belga/gz)

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