Da die Umweltgenehmigung für unsere Metzgerei in diesem Jahr ausläuft, haben wir im letzten Jahr eine Verlängerung beantragt. Während ich die Unterlagen in 2005 noch bequem selber zusammenstellen konnte, musste ich mir dieses Mal wegen der Komplexität des Antrages Hilfe bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens in St.Vith holen. Hier wurde mir in ausgesprochen kompetenter Weise geholfen. Laut übersetztem Formular kamen wir in die Klasse 2. Dies wurde der Mitarbeiterin der WFG auch telefonisch seitens des öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt) ausdrücklich bestätigt. Hierdurch entstanden für uns Kosten für Erdbohrungen, Probenentnahmen und Analysen in Höhe von rund 4.200 € .
Der Antrag wurde als nicht zulässig abgelehnt, mit Verweis, dass nur Rubriken der Klasse 3 infrage kommen. (womit die ausgeführten Bohrungen und Analysen hinfällig wurden)
Erklärt wurde dies lapidar mit: Zitat aus dem Schreiben: „der Begriff ‚conservation‘ in der Rubrik sollte mit ‚Einkochen‘ übersetzt werden, es handelt sich nicht um die Lagerkapazität“.
Auf den 4.200 € Kosten bleiben wir natürlich sitzen.
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