Konkret geht es darum, dass die Frau beim Auszug aus der ehemals gemeinsamen Wohnung zwei E-Bikes im Wert von 8.000 Euro unterschlagen haben soll, wobei immer wieder betont wird, dass es keinen Diebstahl unter Eheleuten gebe bzw.
Strafrechtliche Auswirkungen eines Rosenkriegs
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