Die Behörde hatte beanstandet, dass er die Akzisen für 80 Liter nicht-alkoholische und für 180 Liter alkoholische Getränke, die er aus Deutschland und Luxemburg importiert hatte, nicht beziehunsgweise zu spät entrichtet zu haben, und ihm daraufhin
Urteile am Eupener Strafgericht: Missverständnis führt zu Strafe
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