Eupener Land
Die Polizeizone Weser-Göhl weist angesichts der zunehmenden Verbreitung von E-Scootern im Straßenverkehr eindringlich auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften hin und mahnt alle Nutzer zur Vorsicht. In den vergangenen Monaten habe man eine deutliche Zunahme von Verstößen festgestellt, wobei besonders Minderjährige auffielen. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ruft die Polizeibehörde dazu auf, die bestehenden Regeln streng zu beachten. E-Scooter dürfen beispielsweise nur von einer Person gefahren werden, da die Mitnahme eines Beifahrers ausdrücklich untersagt ist. Darüber hinaus darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden. Das Parken auf Gehwegen ist zwar unter bestimmten Bedingungen erlaubt, jedoch nur dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch weder behindert noch gefährdet werden. Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters beträgt grundsätzlich 16 Jahre, wobei es in spezifischen verkehrsberuhigten Zonen Ausnahmen geben kann. Diese Ausnahmen gelten jedoch ausschließlich in klar gekennzeichneten Bereichen. Zudem ist das Fahren auf Gehwegen streng verboten; dort müssen E-Scooter geschoben werden.
Besonders betont die Polizei die technischen Anforderungen an E-Scooter, wie sie in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben sind. Jeder E-Scooter muss mit weißen und roten Reflektoren ausgestattet sein, wobei die weißen Reflektoren vorne und die roten hinten angebracht sein müssen. Zusätzlich sind seitliche reflektierende Elemente erforderlich, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Funktionierende Bremsen und eine Klingel, die aus mindestens 20 Metern Entfernung hörbar ist, gehören ebenso zur Pflichtausstattung. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Beleuchtung, bestehend aus einem weißen Licht vorne und einem roten Licht hinten, bei schlechten Sichtverhältnissen oder bei Dunkelheit eingeschaltet sein muss. Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, rät die Polizei dringend zum Tragen eines Helms, um Verletzungen bei Unfällen zu vermeiden.
Die Behörde warnt zudem eindringlich vor den Gefahren manipulierter E-Scooter. Fahrzeuge, die so verändert wurden, dass sie schneller als 25 km/h fahren können, fallen rechtlich in die Kategorie der Kraftfahrzeuge. Dies bedeutet, dass sie zugelassen, versichert und mit einem Kennzeichen ausgestattet sein müssen. Außerdem ist für deren Nutzung ein gültiger Führerschein erforderlich.
Ein besonderer Appell richtet sich an die Eltern von minderjährigen E-Scooter-Fahrern. Die Polizeibehörde fordert dazu auf, Kinder und Jugendliche über die geltenden Regeln und die möglichen Risiken aufzuklären. Für weitere Informationen oder Rückfragen steht die Pressestelle der Polizeizone unter der E-Mail-Adresse pz.wesgo.presse@police.belgium.eu sowie telefonisch unter +32 87 450 435 oder +32 87 450 422 zur Verfügung. (red/mo)

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