„Recht auf Vergessenwerden“ für Krebsüberlebende ausgeweitet
Versicherungen
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Das Plenum der Abgeordnetenkammer hat das sogenannte Recht auf Vergessenwerden ausgeweitet und gestärkt. Demnach müssen ehemalige Krebspatienten ihrer Versicherung künftig nicht mehr melden, dass sie eine Krebserkrankung hatten. Das Recht auf Vergessenwerden wird zudem auf die Reiserücktrittsversicherung ausgeweitet.
Ehemalige Krebspatienten müssen ihrer Versicherung nicht mehr melden, dass sie eine Krebserkrankung hatten.
| Foto: dpa
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