„Recht auf Vergessenwerden“ für Krebsüberlebende ausgeweitet

<p>Ehemalige Krebspatienten müssen ihrer Versicherung nicht mehr melden, dass sie eine Krebserkrankung hatten.</p>
Ehemalige Krebspatienten müssen ihrer Versicherung nicht mehr melden, dass sie eine Krebserkrankung hatten. | Foto: dpa
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