Gegen das Urteil kann binnen einer Woche beim DFB-Bundesgericht in Berufung gegangen werden.
Bundesligist VfL Bochum hatte Einspruch gegen die Wertung des 1:1 bei Union Berlin kurz vor der Winterpause eingelegt. Torhüter Drewes war am 14. Dezember im Kellerduell kurz vor dem Abpfiff von einem Feuerzeug aus dem Union-Block am Kopf getroffen worden. Der 31-Jährige konnte nicht weiterspielen, musste mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus. Die Partie wurde nach rund 30 Minuten Unterbrechung ohne Drewes fortgesetzt, das Ergebnis mit einem „Nichtangriffspakt“ ins Ziel gebracht.
„Entscheidungen am Grünen Tisch sind immer das allerletzte Mittel. Die Umstände ließen uns aber kaum andere Möglichkeiten“, begründete Oberholz seine Entscheidung: „Wir konnten keine Aspekte eines Komplotts oder eines Schmierentheaters erkennen.“ (sid/tf)

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