„Falscher Polizist“ leugnet rassistische Äußerung

<p>Der Angeklagte erklärte, dass er ein Messer mit sich führe, um seinen Hund los schneiden zu können, falls dieser sich mit seiner Leine verfange.</p>
Der Angeklagte erklärte, dass er ein Messer mit sich führe, um seinen Hund los schneiden zu können, falls dieser sich mit seiner Leine verfange. | Illustrationsfoto: dpa

Der Vorfall hatte sich am 8. Dezember 2017 in der Neustraße ereignet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Eupener vor, an diesem Abend einen afrikanischen Staatsbürger mit einem Messer verletzt zu haben. Sie hatte ihm in ihrer Anklage rassistische Beweggründe unterstellt, nachdem Zeugen zu Protokoll gegeben haben, dass der Angeklagte das Opfer als „Drecksausländer“ bezeichnet habe. Von Hass und Feindseligkeiten gegenüber der Hautfarbe des Betroffenen war von Seiten des Gerichts in diesem Zusammenhang die Rede gewesen. Außerdem soll der Mann sich als Polizist ausgegeben haben, indem er eine Visitenkarte eines Polizeibeamten einsetzte.

Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden hatte, war der Verhandlung im Januar fern geblieben. Im Februar hatte der Richter sein Urteil gefällt: Der Mann war zu einer neunmonatigen Haftstrafe, versehen mit einem Strafaufschub für die Dauer von fünf Jahren, verurteilt worden. Jetzt legte der Mann Einspruch ein und kam in Begleitung eines Rechtsbeistandes zur Wiederaufnahme. Er habe, so seine Version, die Vorladung zur Gerichtsverhandlung nie erhalten. Diese sei wahrscheinlich im Briefkasten der Nachbarin gelandet. Erst aus der Zeitung habe er von dem Prozess, und den Vorwürfen ihm gegenüber erfahren.

Er sei am besagten Abend auf zwei Männer gestoßen, die ihm gegenüber abfällige Bemerkungen gemacht hätten. Darauf hin sei er auf die Männer zugegangen, um die Sache zu klären. Es entstand eine handgreifliche Auseinandersetzung. Als einer der Männer ihn zu Boden gestoßen und sich auf ihn gesetzt habe, habe er sein Messer aus seiner Hosentasche gezogen, um sich zu wehren. Das Messer führe er immer mit sich, um seinen Hund los schneiden zu können, falls dieser sich mit seiner Leine verfange. Sein Anwalt betonte, dass der rassistische Hintergrund vehement bestritten sei. In diesem Fall stehe Aussage gegen Aussage. Würde sein Mandant deswegen verurteilt, sei dies wie ein Fußabdruck, der immer auf ihm haften bleibe. Er habe sich auch nicht als Polizist ausgegeben, sondern lediglich die Visitenkarte heraus geholt, um die Polizei um Hilfe zu bitten. Der Anwalt bat um eine Arbeitsstrafe, mit der der Staatsanwalt sich einverstanden zeigte. Das Urteil ergeht am 6. Mai.

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