Wie dem Zwischenbeschluss der Beschwerdekommission für die Gemeinderatswahlen zu entnehmen ist, sei „eine Neuauszählung unumgänglich“. Dabei ist sich die Kommission bewusst, „dass in diesem Rahmen neue Probleme auftreten können“, heißt es.
Beschwerde ist zulässig: Lontzener Stimmen werden neu ausgezählt
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