Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung prüft Wahlbüros auf Barrierefreiheit

<p>Eine Wählerin im Rollstuhl gibt in einem Wahllokal ihre Stimme ab.</p>
Eine Wählerin im Rollstuhl gibt in einem Wahllokal ihre Stimme ab. | Illustrationsfoto: picture alliance

Im Vorfeld der Gemeinderatswahlen vom 13. Oktober 2024 hat der Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung der DG einen Leitfaden mit praktischen Empfehlungen für die Durchführung barrierefreier Wahlen an alle Gemeindeverantwortlichen verschickt. Dabei orientierte sich der Beirat an den gesetzlichen Vorgaben und dem Vademecum für die Wallonische Region, die durch ein entsprechendes Abkommen auch für die DG gelten.

„In Belgien ist das Wählen eine Pflicht. Allerdings müssen alle aufgerufenen Wähler dieser Pflicht auch nachkommen können. Dies ist nur möglich, wenn auch die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen berücksichtigt und entsprechende Vorkehrungen getroffen werden“, wird Präsident Henri Reul in einer Mitteilung des Beirats zitiert.

Am Wahltag selbst überprüfte der Beirat daher stichprobenartig insgesamt 15 Wahlbüros im Norden und Süden der DG hinsichtlich seiner zuvor abgegebenen Empfehlungen.

Das Ergebnis zeigte zum einen erfreuliche Resultate hinsichtlich der Auswahl der Wahlbüros, die meist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und mit Behindertenparkplätzen ausgestattet waren. Die Zugänge zu den Wahlbüros berücksichtigten in fast allen Fällen Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Wege zum und im Wahlbüro waren in der Regel gut ausgeschildert und die Korridore meist frei von Hindernissen. In fast allen Fällen konnte eine angepasste Wahlkabine für z.B. Rollstuhlfahrer vorgefunden werden.

Es wurden aber auch Punkte festgestellt, die laut Mitteilung für zukünftige Wahlen dringende Verbesserungen erfordern. So fehlten in vielen überprüften Wahlbüros schriftliche Anweisungen für den Wahlvorgang in leichter Sprache für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, schriftliche Anweisungen in großer Schrift für Menschen mit Sehbeeinträchtigung, sowie Sitzmöglichkeiten in den Wahlkabinen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Auch das Fehlen von Sitzmöglichkeiten im Außenbereich wurde mehrfach festgestellt. In einigen Wahlbüros fehlten auch im Innenbereich Sitzmöglichkeiten oder reichten in ihrer Anzahl nicht aus. Für die Evakuierung des Gebäudes im Notfall konnten oft keine erkennbaren Vorkehrungen für Hörgeschädigte oder Menschen mit Sehbeeinträchtigung vorgefunden werden. In wenigen Fällen reichte die Beleuchtung in den Wahlkabinen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nicht aus.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis unserer Überprüfung, die zeigt, dass die Verantwortlichen der Gemeinden viele empfohlene Maßnahmen zur Realisierung barrierefreier Wahlen umgesetzt haben“, freut sich Beiratspräsident Henri Reul.

Für die noch zu verbessernden Aspekte kündigt der Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung in dem Schreiben abschließend an, in den nächsten Wochen Gespräche mit den Gemeindeverantwortlichen und den jeweiligen Sozialschöffen zu führen, um die Barrierefreiheit zukünftiger Wahlen weiter zu optimieren. (red/kupo)

Kommentare

  • .. solche und ähnliche Sachen hätte man wohl besser vor den Wahlen getätigt.. aber so ist es nun mal, immer kommen sie zu spät...

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