Kinderporno-Verfahren: Zweifel an der Einsicht des Angeklagten

<p>Kinderporno-Verfahren: Zweifel an der Einsicht des Angeklagten</p>
Illustrationsfoto: dpa

Wie in mehreren Fällen in letzter Zeit kam der Hinweis, dass der Angeklagte über verbotenes Bildmaterial verfügt, aus den USA, genauer gesagt vom National Center For Missing and Exploited Children in den USA.

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