Austrittsentschädigung für Minister

An sich ist es schon gut, wenn ausgetretene Minister eine Entschädigung erhalten, aber die jetzt angekündigte Regelung wirft doch einige Fragen auf.

Erstens ist es doch irgendwie komisch, dass die Regierung dies alles entscheidet: Das klingt nach Selbstbedienungsladen, da ja alle entscheidenden Minister von dieser Regelung profitieren werden. Und wie kann die Regierung einer autonomen DG Anträge auf Entschädigung genehmigen auf Basis von Regelungen in Flandern? Die Aussprachen von MP Paasch vor den Wahlen zeigen noch mal, wie gewichst er ist (man glaubt schon fast, er hätte bei Jesuiten studiert).

Zweitens dann die Angabe, man lehne sich an Regelungen der Privatwirtschaft an. Hier ist jedoch ein großer Unterschied. In der Privatwirtschaft wird keine Entschädigung fällig, wenn man selbst kündigt. Im vorliegenden Fall ist Antoniadis sozusagen von den Wählern (oder aber von MP Paasch) gekündigt worden: dies ist deutlich. Aber bei Frau Weykmans ist es weniger deutlich, ob sie selbst den Schritt gemacht hat, nicht mehr anzutreten, oder ob ihr dies von der Partei sehr nah ans Herz gelegt wurde.

Wenn man schon Entschädigungen vorsieht, unabhängig davon, ob der Austritt freiwillig war oder nicht, dann soll man bei sehr großen Entschädigungen zumindest teilweise Rechnung tragen mit dem neuen Lohn, den diese Person erwirtschaftet. Ex-Minister Mollers hat keine Entschädigung erhalten, aber es wäre doch nicht richtig gewesen, wenn er eine Entschädigung mit einem stolzen Lohn in der Privatwirtschaft kumuliert hätte. Auch soll die Dauer der Entschädigung nicht über das mögliche Pensionsalter gehen.

Und was würde die DG-Regierung sagen, wenn die Schöffenkollegien der Gemeinden entscheiden würden, in Zukunft auch Entschädigungen für ausscheidende Bürgermeister und Schöffen zu zahlen. Aber zugegeben, das Risiko ist eher klein: in den meisten Gemeinden geht man sparsam mit dem Geld der Steuerzahler um.

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