Hintergrund der Schüsse und der anschließenden körperlichen Auseinandersetzung war die Tatsache, dass ein 39-Jähriger große Schwierigkeiten damit hatte, dass seine Lebensgefährtin sich von ihm trennte und eine neue Beziehung einging.
Arbeitsstrafen nach Schüssen über die Sprachgrenze hinweg
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Kommentare
Ich bin ja kein Jurist, aber ich finde es schwer verständlich, dass der „Schütze“ mit weniger davonkam als sein Kontrahent. Der Schuss oder die Schüsse hätten tödlich enden können! Dann tauchte der Mann auch noch mit dem Gewehr auf; der andere schlug ihn - so verstehe ich das - daraufhin windelweich. Abgesehen davon, dass es bestenfalls mutig, vielleicht eher leichtsinnig ist, auf einen mit einer Schusswaffe bewaffneten und schwer aufgebrachten Menschen loszugehen, verstehe ich nicht, wieso das nicht als legitime Selbstverteidigung gilt, auch, wenn er härter zuschlug als „nötig“. Gibt es Juristen, die mir das erklären können?
Ich hoffe zumindest, dass dem „Schützen“ das Gewehr entzogen wurde - und dass er nie wieder eines in die Hand bekommt! Er kann damit offenkundig nicht legal und verantwortungsvoll umgehen.
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