„Darf ich in der Wahlkabine ein Selfie machen?“ – 24 Fragen zu den Wahlen 24

<p>Anwesenheit im Wahllokal ist Pflicht - auch für die 16- und 17-Jährigen -, aber wenn man erst einmal in der Wahlkabine steht, kann man eigentlich machen, was man will.</p>
Anwesenheit im Wahllokal ist Pflicht - auch für die 16- und 17-Jährigen -, aber wenn man erst einmal in der Wahlkabine steht, kann man eigentlich machen, was man will. | Fotos: Photo News

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Wer darf was am 9. Juni wählen?

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