Richterin muss zwischen Irrfahrt und versuchtem Totschlag am Triangel entscheiden

<p>Die Stadt St.Vith fordert Schadensersatz.</p>
Die Stadt St.Vith fordert Schadensersatz. | Foto: GE-Archiv

Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Angeklagte, der sich selbst als „krankhaft eifersüchtig” bezeichnete, sich des versuchten Totschlags sowie der Sachbeschädigung – genauer: Zerstörung von Einfriedungen – schuldig gemacht hat.

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