Richterin muss zwischen Irrfahrt und versuchtem Totschlag am Triangel entscheiden
Justiz
Von Jürgen Heck
Lesedauer: 3 min
Das Eupener Strafgericht hat sich am Montagmorgen mit der juristischen Aufarbeitung des spektakulären Vorfalls von September 2023 beschäftigt, bei dem ein damals 40-Jähriger aus der Stadtgemeinde St.Vith im Umfeld des St.Vither Triangels eine Amokfahrt hinlegte. Ihm drohen insgesamt dreieinhalb Jahre Haft.
Die Stadt St.Vith fordert Schadensersatz.
| Foto: GE-Archiv
Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Angeklagte, der sich selbst als „krankhaft eifersüchtig” bezeichnete, sich des versuchten Totschlags sowie der Sachbeschädigung – genauer: Zerstörung von Einfriedungen – schuldig gemacht hat.
Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren