Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Angeklagte, der sich selbst als „krankhaft eifersüchtig” bezeichnete, sich des versuchten Totschlags sowie der Sachbeschädigung – genauer: Zerstörung von Einfriedungen – schuldig gemacht hat.
Richterin muss zwischen Irrfahrt und versuchtem Totschlag am Triangel entscheiden
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