Regeln für Zugang von Vieh zu Wasserläufen werden gelockert

<p>Eine Kuh trinkt aus einem Wasserlauf.</p>
Eine Kuh trinkt aus einem Wasserlauf. | Foto: picture alliance

Die Lockerung der Regeln für den Zugang von Vieh zu Wasserläufen wurde von Ministerin Tellier (Ecolo) bereits vor den Bauernprotesten in Aussicht gestellt und nun vom wallonischen Parlament (WP) verabschiedet, wie in einer Mitteilung der ostbelgischen Ecolo-Abgeordneten im WP, Anne Kelleter, zu lesen ist. Im Konkreten werde die Verpflichtung zur Einzäunung der Uferböschungen beibehalten, aber es soll erlaubt werden, einen Zugang zum Wasser für Vieh auf einer maximalen Länge von vier Metern pro hundert Meter Uferlinie einzurichten.

„Diese Lockerung wurde in Absprache mit den Landwirten erarbeitet. Die Frage des Zugangs von Vieh zu Wasserläufen ist für unsere Landwirte wichtig und es war uns ein Anliegen, eine Lösung zu finden, die sowohl für die Landwirte als auch für die Umwelt gut ist“, wird Anne Kelleter in der Mitteilung zitiert. Das Dekret ermögliche daher einen begrenzten Zugang von Vieh zu bestimmten Wasserläufen und schütze gleichzeitig die Ökosysteme um die Wasserwege. „Durch dieses Dekret wird auch der Notwendigkeit Rechnung getragen, dass Vieh während Hitzewellen einfacher Zugang zum Wasser haben muss. Wegen der Klimakrise werden Hitzewellen voraussichtlich immer häufiger auftreten. Es ist also wichtig, dass wir diese Tatsache in unseren Gesetzen und landwirtschaftlichen Praktiken berücksichtigen“, so die Erstunterzeichnerin des Dekretvorschlags, Anne Kelleter weiter.

Die Verpflichtung zur Umzäunung von Flussufern soll die Wasserqualität erhalten, indem sie insbesondere verhindert, dass die Pflanzendecke der Ufer zerstört wird und dadurch erodiert, Erde vom Ufer in den Wasserlauf gelangt und dadurch Phosphor eingetragen wird, was die Wasserqualität stark verschlechtert, Stickstoff und Phosphor durch tierische Ausscheidungen in den Wasserlauf gelangen sowie Infektionen und Parasiten durch das Wasser auf Tiere übertragen werden.

Die gestern verabschiedete Ausnahmeregelung für die Einzäunung sei so konzipiert worden, dass der Verwaltungsaufwand für die Landwirte so gering wie möglich bleibe. Einfache und transparente Verwaltungsstrukturen seien eine der Hauptforderungen der Landwirte bei ihren aktuellen Protesten. Die Ausnahmeregelung betreffe nicht die bestehenden Gesetze, die den Zugang von Vieh zu Wasserläufen in Natura 2000-Gebieten, Badegebieten usw. regelten. Trotz Ausnahmeregelung werde die Einrichtung alternativer Lösungen weiterhin gefördert. Dies betreffe zum Beispiel die Einrichtung von Schnauzenpumpen oder die Einrichtung von Tümpeln auf den Weiden. „Diese Techniken, die nur sehr geringe Auswirkungen auf unsere Wasserressourcen haben und zum Teil sogar gut für unsere Artenvielfalt sind, werden von einem großen Teil unserer Landwirte bereits erfolgreich eingesetzt“, so Anne Kelleter in dem Schreiben abschließend. (red/kupo)

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