Prinzip „Jeder Bürger ist gleich vor dem Gesetz“ mit Füßen getreten!

Vor kurzem hat die belgische Föderalregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches den Jugendlichen über 16 Jahren das Wahlrecht für die anstehende Europawahl vom 9. Juni einräumt, sofern sie dies wünschten.

Letzteres sah das belgische Verfassungsgericht hingegen ganz anders. Wähler sei Wähler, da könne man grundsätzlich keinen Unterschied machen zwischen Volljährigen und Minderjährigen. Wahlpflicht gelte deshalb auch für die 16- und 17-Jährigen. Das hätte natürlich bedeutet, dass auch sie Strafen riskiert hätten, wenn sie nicht zur Wahl gegangen wären. So wie alle anderen Wähler auch, so nach dem ehrenwerten Prinzip, jeder Bürger ist eben gleich vor dem Gesetz.

So weit, so gut, aber was machen unsere düpierten Politiker? Sie basteln auf die Schnelle ein neues Gesetz, welches die minderjährigen Wahlverweigerer vor rechtlichen Konsequenzen schützt.

Für eine vierköpfige Familie (2 Volljährige, 2 Minderjährige), welche die Europawahl ignoriert, bedeutet diese Maßnahme, dass die zwei Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren straffrei ausgehen, die volljährigen Eltern hingegen sich strafbar machen.

Das Prinzip, jeder Bürger ist gleich vor dem Gesetz wird hier eindeutig, bewusst und in voller Absicht seitens der Politik und entgegen der klaren Stellungnahme des höchsten belgischen Gerichts, mit Füßen getreten.

Frage, wo bleibt der empörte Aufschrei der Bevölkerung, des Europaabgeordneten, der hiesigen Parteien, der Presse?

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