Keine Gerechtigkeit ohne den Anschein von Gerechtigkeit!

Dass die Justiz Vertrauen bei der Bevölkerung eingebüßt hat, ist sicherlich nicht alleine ihrer Unterfinanzierung geschuldet. Wenn die Urteilsverkündung gegen einen jungen Fußballprofi ausgesetzt wird, der mit 1,5 Promille und 150 km/h in einer 50ziger Zone durch die Wand einer Sporthalle segelte, oder das Verhalten der Kommissionspräsidentin Von der Leyen in Sachen milliardenschwerer Impfstoffankäufe scheinbar nicht weiter untersucht wird, oder – aus persönlicher Erfahrung – ein Gericht die Vernichtung von legal erworbenen Beweisen verlangt, bzw. nicht zulässt (siehe Schmitz./.Porsche), hat die Justiz die vom britischen Richter Lord Hewart 1924 geforderte Grundvoraussetzung nicht erfüllt, die da lautet: „...es ist nicht nur von einiger, sondern von grundlegender Bedeutung, dass der Gerechtigkeit nicht nur Genüge getan wird, sondern dass dies auch offenkundig und unzweifelhaft erkennbar ist.“

Der Richter Felix Frankfurter hat das 1957 so formuliert „Justice must satisfy the appearance of justice", sprich es gibt keine Gerechtigkeit ohne den Anschein von Gerechtigkeit.

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