Kinder, die das Alter von zweieinhalb Jahren erreicht haben, können ab dem kommenden Schuljahr an folgenden Eintrittsdaten den Kindergarten besuchen: Jeweils am ersten Schultag nach den Schulferien (Allerheiligenferien, Weihnachtsferien, Karnevalsferien, Osterferien), am ersten Schultag des Monats Februar oder am ersten Schultag nach Christi Himmelfahrt.
„Laut Bevölkerungszahlen werden im Laufe des Schuljahres 2024-2025 maximal 420 Kinder mehr den Kindergarten besuchen können, wenn ihre Eltern das möchten. Indem wir feste Eintrittsdaten definieren, sorgen wir dafür, dass die Kinder gleichzeitig im Kindergarten eintreffen. So können die Schulen sich organisatorisch bestmöglich auf den Empfang der Jüngeren vorbereiten. Konkret sieht die Regelung vor, dass am ersten Schultag lediglich die Kinder starten, die bis zum 2. März 2022 einschließlich geboren sind, am ersten Schultag nach den Allerheiligenferien folgen dann die Kinder, die bis zum 4. Mai 2022 einschließlich geboren sind, usw.“, erklärt die Bildungsministerin in dem Schreiben. Alle Eintrittszeitpunkte für das laufende Schuljahr können zudem auf dem Bildungsportal online unter www.ostbelgienbildung.be/kindergarteneintritt nachgelesen werden.
Mit der Entscheidung, das Kindergarteneintrittsalter herabzusetzen, habe die Regierung bereits im Jahr 2018 das Amt der Kindergartenassistentinnen und -assistenten geschaffen, um die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner bei der Aufnahme der 2,5-Jährigen zu unterstützen. Durch die mehrjährige Vorlaufszeit erhielten zudem alle Schulen die Möglichkeit, organisatorische, personelle und infrastrukturelle Vorbereitungen zu treffen, um sich auf die Ankunft der 2,5-Jährigen vorzubereiten.
Seit September 2023 würden zudem zusätzliche Maßnahmen greifen: Seitdem die Regierung im letzten Schuljahr die Normen für die Berechnung der Kindergärtner-Stellen angepasst habe, erhielten die Kindergärten mehr Personal. Dadurch würden Klassengrößen schneller reduziert und die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner in ihrer täglichen Arbeit unterstützt.
Abschließend erinnert die Ministerin in der Mitteilung daran, dass die Erziehungsberechtigten frei entscheiden können, ob sie ihr Kind im Alter von 2,5 Jahren in den Kindergarten einschreiben oder nicht. Der Besuch des Kindergartens ist weiterhin erst ab dem Alter von fünf Jahren verpflichtend. (red/kupo)
Weiterführende Informationen unter www.ostbelgienbildung.be/kindergarteneintritt
HINTERGRUND
Infos für Erziehungsberechtigte
Wann sie in den Kindergarten können: Kinder, die das Alter von zweieinhalb Jahren erreicht haben, können ab dem kommenden Schuljahr an folgenden Eintrittsdaten den Kindergarten besuchen: Jeweils am ersten Schultag nach den Schulferien (Allerheiligenferien, Weihnachtsferien, Karnevalsferien, Osterferien), am ersten Schultag des Monats Februar oder am ersten Schultag nach Christi Himmelfahrt. (red/kupo)
Kommentare
Und wieder nimmt die DG viel Geld in die Hand, um die AUSLAGERUNG der Kleinkindbetreuung zu fördern. Würde die DG das entsprechende Geld, grob gerechnet 19.5 zusätzliche Stellen x …30.000 €/Jahr geteilt durch 420 Kinder = … 1400 €/Kind/Jahr = 230€/Kind/Monat während des fraglichen halben Jahres, den betreffenden Eltern überweisen, so könnten diese dann ja selber entscheiden, ob sie das letzte halbe Jahr vor dem Kindergarten (ab 3 Jahren) ihre Kinder zuhause betreuen, oder sie Oma, Opa, (privat finanzierter) Tagesmutter, etc. anvertrauen, oder sie in den Kindergarten schicken, wobei dann eben besagte 1400€ an den Kindergarten weiterzureichen wären.
Wer diese Idee gut findet, sollte die Liste24.dg wählen, die einzige die diese Auslagerung der Kleinkindbetreuung nicht auf Kosten der „Daheimbleibenden“ fördert.
Kommentar verfassen
1 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren