Überhöhte Wahlkampfkosten: Sarkozy geht in Revision

<p>Nicolas Sarkozy (Mitte) kommt zur Urteilsverkündung in seinem Berufungsverfahren im sogenannten Bygmalion-Fall ins zuständigeGerichtsgebäude.</p>
Nicolas Sarkozy (Mitte) kommt zur Urteilsverkündung in seinem Berufungsverfahren im sogenannten Bygmalion-Fall ins zuständigeGerichtsgebäude. | Foto: Bertrand Guay/AFP/dpa

„Nicolas Sarkozy ist in Bezug auf das, was man ihm in diesem Fall vorwirft, vollkommen unschuldig“, sagte Anwalt Vincent Desry am Mittwoch in Paris. „Er führt seinen Kampf weiter.“ Revision sei vor dem Kassationsgericht, dem obersten französischen Gericht, eingereicht worden.

Zuvor war der 69-jährige Sarkozy in der Affäre um überhöhte Wahlkampfkosten zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, davon sechs Monate auf Bewährung. Die Haft hätte Sarkozy nicht im Gefängnis absitzen müssen. Über die Form der Haftumwandlung wäre noch entschieden worden. Das Strafmaß war etwas milder als in erster Instanz. Vor mehr als zwei Jahren war Sarkozy zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Vollzug der Strafe wird wegen der Revision nun vorerst ausgesetzt.

Das Verfahren dreht sich um die letztlich gescheiterte Wiederwahl Sarkozys zum Präsidenten 2012. Sarkozys Team überschritt laut Gericht die gedeckeltenWahlkampfkosten mindestens um rund 20 Millionen Euro. Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP - inzwischen in Les Républicains umbenannt - getarnt worden sein. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, er habe wichtige Hinweise aber ignoriert. Desry nannte das Urteil vom Mittwoch sehr fraglich. Sarkozy habe keine Mittel gebunden und er habe nicht gewusst, dass die Kostengrenze überschritten wurde. Die Verteidigung hatte in dem Prozess auf Freispruch für den Konservativen plädiert, der von 2007 bis 2012 Staatschef war. (dpa/calü)

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