Fahrt mit Planwagen muss angemeldet sein, auch an Karneval

<p>Planwagenfahrten müssen angemeldet sein, erinnert die Eifelpolizei.</p>
Planwagenfahrten müssen angemeldet sein, erinnert die Eifelpolizei. | Illustrationsfoto: dpa

„Viele Unfälle lassen sich vermeiden, wenn grundlegende Regeln beachtet und die Sicherheitsempfehlungen im Vorfeld überprüft wurden. Spezifische Versicherungen helfen dabei, eventuelle Schadensfälle abzudecken“, heißt es in einer Mitteilung. „Die von der Polizeizone Eifel ausgearbeiteten Antragsformulare dienen als Checkliste und zielen darauf ab, Unglücksfälle vorzubeugen, so dass alle eine schöne Karnevalszeit verbringen können.“

Das Antragsformular ist auf den Webseiten der Eifelgemeinden verfügbar. Die Verantwortlichen müssen nur ein Formular für alle Umzüge und Fahrten bei der Gemeinde einreichen. Die Verwaltung kümmert sich um die Zustellung an die anderen betroffenen Gemeinden. (red/ab)

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