Haftstrafen für Automatensprenger in der Region gefordert

<p>Staatsanwältin fordert Haftstrafen für mutmaßliche Automatensprenger.</p>
Staatsanwältin fordert Haftstrafen für mutmaßliche Automatensprenger. | Illustrationsfoto: dpa

Aachen/Monschau/

Düsseldorf

Die Angeklagten im Alter von 34, 43 und 47 Jahren haben im Prozess gestanden, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Geldautomaten gesprengt, Tresore in Supermärkten und Tankstellen geknackt sowie Autos gestohlen zu haben. „Sie haben dabei auch bereits bekannte Mittäter genannt, aber darüber hinaus keine weitere Aufklärungshilfe geleistet“, sagte die Anklägerin in ihrem Plädoyer.

Für den mehrfach und einschlägig vorbestraften 47 Jahre alten Hauptangeklagten hat die Anklägerin zehn Jahre und neun Monate Gefängnis beantragt. Für die 34- und 43-Jährigen forderte sie vier beziehungsweise fünf Jahre und neun Monate. Unter Führung des ältesten Angeklagten sollen die Mitglieder der Bande in wechselnder Beteiligung von Mai 2020 bis März 2023 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Geldautomaten gesprengt haben. Die Taten seien in Sinzig, Monschau, Niederkrüchten, Neuss, Mönchengladbach und Hamm verübt worden. Dabei sollen sie über 450.000 Euro erbeutet haben.

Als Fluchtfahrzeuge hätten die Angeklagten gestohlene Autos genutzt, die bis zum Tattag mit gestohlenen Kennzeichen auf einem Waldparkplatz in Troisdorf geparkt worden seien. Außerdem sollen Mitglieder der Bande mit gestohlenen Lastwagen in Supermärkten und Tankstellen Tresore aus den Verankerungen gerissen und anderenorts aufgebrochen haben. Als Unterschlupf soll ein Haus in Niederkassel bei Troisdorf gedient haben. Dort wurde der mutmaßliche Bandenchef am 2. März 2023 bei einer Razzia festgenommen.

Auf seine Spur waren die Ermittler durch Blitzerfotos gekommen. Der 47-Jährige war mehrfach am Steuer der gestohlenen Fluchtfahrzeuge zu schnell unterwegs gewesen und geknipst worden. In einer Aachener Wohnung fanden die Ermittler unter dem Bett des 34 Jahre alten Mitangeklagten Sprengstoff, der auch bei den Geldautomatensprengungen eingesetzt worden war.

Zwei Verteidiger sollten am Mittwoch, 31. Januar, plädieren. Die Urteile in dem Verfahren wurden wegen des Urlaubs einer Schöffin erst gegen Ende Februar erwartet. Ein Termin stand noch nicht fest. (dpa/ab)

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