Lösung für Tagesmutter Raxhon aus Moresnet in Sicht

<p>Der Fall von Tagesmutter Arlette Raxhon (hier in ihrer Küche in Moresnet) sorgt für viel Wirbel.</p>
Der Fall von Tagesmutter Arlette Raxhon (hier in ihrer Küche in Moresnet) sorgt für viel Wirbel. | Foto: Christian Schmitz

Die Regierung der Französischen Gemeinschaft (FG) habe an diesem Donnerstag einen Regierungserlass verabschiedet, der die Anerkennung von Arlette Raxhon durch den zuständigen Dienst der FG ermögliche.

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Kommentare

  • Die Saga Klinkenberg/RZKB/Raxhon geht also weiter auf dem Gebiet der FG.

    Halten wir fest:
    Seit ihrem Umzug 2005 in die Wallonie erfüllte Frau Raxhon die Zulassungsbedingungen nicht, um dort als Tagesmutter tätig zu sein.
    Da der Ort dieser Tätigkeit (der Wohnsitz spielt da keine Rolle) nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der DG lag, hätte die DG sie während dieser Zeit weder beschäftigen, noch kontrollieren und bezahlen dürfen.

    Im Erlass der FG stehen klar formulierte Bedingungen, die Frau Raxhon ihrer eigenen Aussage nach nicht erfüllte.
    Nun ist die FG auf ihrem Territorium allein für die Festlegung dieser Kriterien zuständig und kann diese je nach Bedarf ändern. Eine Ministerin aus der DG hat da gar nichts zu "fordern“, wie Frau Klinkenberg es mal formulierte.
    Die FG kann aber den «Arrêté du Gouvernement de la Communauté française fixant le régime d'autorisation et de subvention […] des accueillant(e)s d'enfants indépendant(e)s» vom 2. Mai 2019 durch einen neuen Erlass abändern und ergänzen.
    Was sie nun anscheinend getan hat.

    Allerdings wäre es nur logisch, dass die Tagesmütter, die da in Frage kommen (Migrantinnen aus der DG, aber auch aus Flandern?), dann auch zu den gleichen materiellen Bedingungen (Infrastruktur, Zahl der Kinder, finanzielles Statut usw.) arbeiten, wie ihre französischsprachigen Kolleginnen.

    „Diese Genehmigungen sollen es ermöglichen, dass die Tagesmütter zu den gleichen Bedingungen in der FG arbeiten können, wie sie es zuvor in der DG getan haben.“
    Dieser Satz scheint anzudeuten, dass die eingewanderten Tagesmütter diese Bedingungen sozusagen im Gepäck mitnehmen können.
    Was sie natürlich nur tun würden, wenn diese im Vergleich für sie vorteilhafter sind… was im Bezug auf die DG der Fall zu sein scheint.

    Auf dem Territorium der FG sollten dann also zwei unterschiedliche Regelungen gültig sein?
    Eine für die Ortsansässigen, eine andere für die Zugezogenen? Schwer vorstellbar.

    Wenn man die Reaktion von Frau Raxhon hier oben liest, so scheint da es da aber tatsächlich mehrere Probleme für sie zu geben: Eignung der Immobilie, finanzielle Vergütung, Kinderzahl, außerschulische Betreuung.

    Wie kann man die optimistische Stellungnahme der Ministerin mit der Enttäuschung von Frau Raxhon vereinbaren? Da besteht eindeutig Klärungsbedarf.

  • Am 16. Januar antwortete die Ministerin Linard in der zuständigen Kommission des Parlamentes der Französischen Gemeinschaft auf mehrere mündliche Fragen bezüglich der Sache Raxhon:

    «Au vu des premiers éléments d’analyse, une reprise par l’ONE est envisageable, mais pas aux mêmes conditions. En effet, notre législation diffère de celle de la Communauté germanophone. Cette reprise n’est donc pas la solution idéale, contrairement à l’accord de coopération prêt à être signé. Celui-ci permettrait de régulariser sans délai la situation de Mme Raxhon et lui offrirait ainsi la possibilité de poursuivre son activité dans des conditions identiques à celles qu’elle a connues depuis 18 ans. »

    Erstaunlich, dass Ministerin Klinkenberg nun verlautbaren lässt, dass eben diese von ihrer Kollegin als wenig gangbar dargestellte Lösung nun doch angewandt werden soll:

    „Der Erlass sieht vor, dass das Office de la Naissance et de l’Enfance (ONE) Ausnahmegenehmigungen für Tagesmütter wie Arlette Raxhon erteilen kann. Diese Genehmigungen sollen es ermöglichen, dass die Tagesmütter zu den gleichen Bedingungen in der FG arbeiten können, wie sie es zuvor in der DG getan haben.
    Man fragt sich da schon, was da gespielt wird.

    "mais pas aux mêmes conditions" oder doch "zu den gleichen Bedingungen"?
    Wie lautet denn nun eigentlich der genaue Text dieses Erlasses vom 25. Januar?
    Bis zu dessen Publikation im Moniteur wird das Rätselraten wohl weitergehen.
    Ein Trauerspiel.

  • Auf der neuen Webseite des ZKB findet man jetzt unter dem Stichwort „Tagesmütterdienst | Co-Tagesmütter-Initiative“ auf der Karte mit den neun Gemeinden und den dort aufgeführten Verwahrplätzen unter Kelmis zwar noch immer „1 Tages-mutter in Moresnet“, obwohl das Vertragsverhältnis mit Frau Raxhon in der Zwischenzeit aufgelöst wurde.

    Allerdings, und das ist neu, wurde eine zusätzliche Anforderung an die jetzigen und zukünftigen Tagesmütter in die Liste aufgenommen, wohl um jeden Zweifel auszuräumen:
    “in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen bzw. seinen Arbeitsort dort vorsehen.“

    Damit hängt es nicht mehr von der DG, sondern nur von der FG ab, ob Frau Raxhon „unter den gleichen Bedingungen“ wir ihre früheren Kolleginnen in der DG ihre Tätigkeit ausüben darf.

    Aber warten wir die Veröffentlichung des Erlasses vom 25. Januar ab.

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