In dem langjährigen Gerichtsverfahren des Motorenentwicklers Gerhard Schmitz gegen den Sportwagenhersteller Porsche hat die Dreirichterkammer des Appellationshofs in Brüssel den Antrag des St.Vithers abgewiesen, zusätzliche Unterlagen im Hauptverfahren zu verwenden. Der 63-jährige Ingenieur zeigte sich naturgemäß enttäuscht von dieser Entscheidung.
Gerhard Schmitz hatte sich vom Brüsseler Appellationshof erhofft, dass dieser zusätzliches Beweismaterial im Hauptverfahren gegen Porsche zulässt.
| Foto: Archiv
St.Vith/Brüssel
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Von Aussems Hubert - Mittwoch 17 Januar 2024, 20:06
Also jetzt bin ich sprachlos, der "Injenör" hat Unrecht? Wussten die Richter nicht wen sie vor sich hatten?
Von Gerhard Schmitz - Mittwoch 17 Januar 2024, 22:31
Zur Ergänzung des Sachverhalts komme ich noch mal auf den GE-Artikel von Petra Förster vom 9.10.2019 „Rechtsstreit mit Porsche: Schmitz muss Fotomaterial vernichten“ zurück. Zu den zu vernichtenden Unterlagen gehörten neben den erwähnten Fotos auch E-Mails, die die Porsche-Anwälte und der Gerichtsgutachter Patrick Theunis hinter meinem Rücken noch im Verlauf des Verfahrens ausgetauscht hatten, und die eindeutig belegen, dass der Gutachter eben nicht unparteiisch war. Dass Fotos technische Betriebsgeheimnisse enthalten mögen, ist möglicherweise aus Sicht eines Richters nachvollziehbar, dass aber in den fraglichen E-Mails nun nicht im Geringsten von Technik die Rede war, hätten die Richter ohne Mühe selbst erkennen können.
Meinen vorab an die Berufungsrichter gerichteten Antrag, doch diese neuen Unterlagen nun als Beweismittel zuzulassen, haben diese auf völlig unverständliche Weise rundweg abgewiesen. Unverständlich, weil man doch erwarten würde, dass, wenn eine Partei sich mit Händen und Füßen gegen die Vorlage von Unterlagen wehrt, diese möglicherweise prozessentscheidend sind und bereits deswegen die Neugierde der Richter wecken sollten.
Übrigens habe ich bis heute die fraglichen Unterlagen nicht vernichtet, und werde es auch nicht tun.
Von Gerhard Schmitz - Donnerstag 18 Januar 2024, 11:37
Zu der angesprochenen „Lego-Montage“ ist hinzuzufügen, dass diese sehr anschaulich darstellte, wie zwei ausgebaute, jeweils auf ihren Transportwagen befindliche Motoren innerhalb weniger Sekunden der Unaufmerksamkeit des Gutachters unbemerkt durch einfaches Vertauschen der beiden Transportwagen ausgetauscht werden können. Die Richter wollten aber partout nicht verstehen, dass es hierfür eben nicht eines in der Tat zeitraubenden Wiedereinbaus des falschen Motors in das Chassis des Rennwagens bedurfte, so wie Porsche das darstellte.
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Also jetzt bin ich sprachlos, der "Injenör" hat Unrecht? Wussten die Richter nicht wen sie vor sich hatten?
Zur Ergänzung des Sachverhalts komme ich noch mal auf den GE-Artikel von Petra Förster vom 9.10.2019 „Rechtsstreit mit Porsche: Schmitz muss Fotomaterial vernichten“ zurück. Zu den zu vernichtenden Unterlagen gehörten neben den erwähnten Fotos auch E-Mails, die die Porsche-Anwälte und der Gerichtsgutachter Patrick Theunis hinter meinem Rücken noch im Verlauf des Verfahrens ausgetauscht hatten, und die eindeutig belegen, dass der Gutachter eben nicht unparteiisch war. Dass Fotos technische Betriebsgeheimnisse enthalten mögen, ist möglicherweise aus Sicht eines Richters nachvollziehbar, dass aber in den fraglichen E-Mails nun nicht im Geringsten von Technik die Rede war, hätten die Richter ohne Mühe selbst erkennen können.
Meinen vorab an die Berufungsrichter gerichteten Antrag, doch diese neuen Unterlagen nun als Beweismittel zuzulassen, haben diese auf völlig unverständliche Weise rundweg abgewiesen. Unverständlich, weil man doch erwarten würde, dass, wenn eine Partei sich mit Händen und Füßen gegen die Vorlage von Unterlagen wehrt, diese möglicherweise prozessentscheidend sind und bereits deswegen die Neugierde der Richter wecken sollten.
Übrigens habe ich bis heute die fraglichen Unterlagen nicht vernichtet, und werde es auch nicht tun.
Zu der angesprochenen „Lego-Montage“ ist hinzuzufügen, dass diese sehr anschaulich darstellte, wie zwei ausgebaute, jeweils auf ihren Transportwagen befindliche Motoren innerhalb weniger Sekunden der Unaufmerksamkeit des Gutachters unbemerkt durch einfaches Vertauschen der beiden Transportwagen ausgetauscht werden können. Die Richter wollten aber partout nicht verstehen, dass es hierfür eben nicht eines in der Tat zeitraubenden Wiedereinbaus des falschen Motors in das Chassis des Rennwagens bedurfte, so wie Porsche das darstellte.
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