Kaffeemaschine von Staatssekretärin de Moor beschlagnahmt

<p>Nicole de Moor</p>
Nicole de Moor | Foto: belga

Die Beschlagnahmung ist eine Folge der Nichtzahlung von Zwangsgeldern, die dem belgischen Staat auferlegt wurden, weil er Asylbewerber, die das Verfahren für ein Bleiberecht durchlaufen, nicht aufnimmt.

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Kommentare

  • Beim ersten Lesen des Artikels "Kaffeemaschine beschlagnahmt" (Grenzecho vom 12, 01. 2024 Seite 6) möchte man erst einmal schmunzeln und sich denken "oh wie skurril". Bei näherer Überlegung bleibt einem jedoch das Lachen im Halse stecken, denn das, was hier passiert ist, wirft ein mehr als betrübliches Licht auf die Rechtsstaatlichkeit im Lande Belgien. Die dritte Gewalt - das Arbeitsgericht - erlässt ein vollstreckbares Urteil. Die zweite Gewalt, die an diese Entscheidung gebunden ist, reagiert nicht. Allein schon das ist in einem Rechtsstaat ein Unding. Aber es kommt noch schlimmer. Das Gericht verhängt ein Zwangsgeld, um seiner Entscheidung zur Durchsetzung zu verhelfen. Und was geschieht? Das Zwangsgeld wird nicht gezahlt. Und jetzt die Krone des Ganzen: der Gerichtsvollzieher erscheint und ergreift Pfändungsmaßnahmen. Und was wird im Büro der Staatssekretärin gepfändet? Eine Kaffeemaschine und eine Gefriertruhe. Was hat eigentlich eine Gefriertruhe in einem staatlichen Büro zu tun.? Nein, das Ganze ist nicht nur skurril, sondern zeugt von einem völligen Unverständnis rechtsstaatlicher Grundsätze. Ich bin gespannt, welche Konsequenzen dieser unglaubliche Vorgang für die Staatssekretärin Nicole de Moor haben wird. Auf keinen Fall kann er unter den Teppich gekehrt werden.

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