Das Eupener Strafgericht verhandelt zwei Fälle des Besitzes von Kinderpornografie

<p>Wegen des Besitzes von Kinderpornografie müssen sich ein Raerener und ein Kelmiser verantworten.</p>
Wegen des Besitzes von Kinderpornografie müssen sich ein Raerener und ein Kelmiser verantworten. | Illustrationsfoto dpa

So bestreitet ein 65-jähriger Raerener entschieden, solche Bilder und Filme besessen oder aus dem Netz heruntergeladen zu haben.

Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab 9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment