Online-Petition für Tagesmutter Arlette Raxhon

<p>Der Fall von Tagesmutter Arlette Raxhon (hier in ihrer Küche in Moresnet) sorgt weiterhin für viel Wirbel und dürfte schon bald auch das Parlament der DG beschäftigen.</p>
Der Fall von Tagesmutter Arlette Raxhon (hier in ihrer Küche in Moresnet) sorgt weiterhin für viel Wirbel und dürfte schon bald auch das Parlament der DG beschäftigen. | Foto: Christian Schmitz

Das GrenzEcho hatte Ende vergangener Woche über den Fall berichtet, der dann auch von anderen Medien aufgegriffen wurde: Es geht dabei um die Tagesmutter Arlette Raxhon aus Moresnet, der gekündigt worden war, weil sie nicht in der DG, sondern in Moresnet in der Gemeinde Bleyberg wohnt.

Um weiterhin ihre Tätigkeit für die DG auszuüben, muss sie in der DG arbeiten, so die Argumentation. Darauf hatte auch die zuständige DG-Ministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) hingewiesen. Für Außenstehende ist das deshalb unverständlich, weil Arlette Raxhon zuvor während 18 Jahren als konventionierte Tagesmutter für das Regionalzentrum für Kleinkindbertreuung (RZKB) gearbeitet und Kinder bei sich zu Hause in Moresnet betreut hatte. Begleitung und Inspektion erfolgten durch Instanzen in der DG.

Mit der Reform in der Kinderbetreuung – u.a. werden die Aufgaben des RZKB vom neuen Zentrum für Kinderbetreuung (ZKB) ausgeübt – und der Einführung des „Vollstatuts“ für konventionierte Tagesmütter ändern sich die Bedingungen. In einer zweisprachigen Petition (Deutsch/Französisch) wirbt ein betroffener Vater, Michaël Vanderheyden, für ein Abkommen: „Diese Situation hat mich tief getroffen und zeigt deutlich das Fehlen eines Zusammenarbeitsabkommens zwischen den deutsch- und französischsprachigen Gemeinschaften in Belgien“, heißt es im Petitionstext.

In Belgien gebe es etwa 1,5 Millionen Kinder unter 12 Jahren (Statbel, 2020). Viele dieser Kinder benötigten eine qualitativ hochwertige Betreuung. „Die aktuelle Regelung führt jedoch dazu, dass qualifizierte Betreuerinnen wie meine Tagesmutter ihre Arbeit verlieren. Dies ist nicht nur für die Familien schädlich, sondern auch für die gesamte Gemeinschaft. Wir fordern daher ein Kooperationsabkommen zwischen den deutsch- und französischsprachigen Gemeinschaften Belgiens zur Verbesserung der Kleinkinderbetreuung. Mit einem solchen Abkommen könnten wir sicherstellen, dass alle Kinder unabhängig von ihrer Wohnlage Zugang zu qualitativ hochwertiger Betreuung haben“, schreibt der Vater.

Die Französischsprachige Gemeinschaft in Person von Ministerin Linard (Ecolo) zeige sich für eine Kooperation offen, habe der DG einen entsprechenden Vorschlag für ein Abkommen zukommen lassen und „wartet nur auf grünes Licht des Kabinetts von Frau Klinkenberg“, heißt es weiter in dem Text.

Derweil hat die fraktionslose PDG-Abgeordnete Jolyn Huppertz eine Interpellation bei der nächsten Regierungskontrolle im Parlament angekündigt. Sie hat die Tagesmutter nach eigenen Angaben am letzten Samstag besucht und mit ihr über die Situation gesprochen. „Neben dieser Tagesmutter gab es eine weitere Tagesmutter in der Wallonie, die in der DG zugelassen war. Bei dieser Kollegin traten im Frühjahr 2023 Probleme auf, die letztendlich zu ihrer Kündigung führten. Interessanterweise wurde als Kündigungsgrund nicht das tatsächliche Problem angegeben, sondern ihr Wohnort in der Wallonie wurde vorgeschoben. Und dann gibt es da noch die von mir besuchte Tagesmutter, die seit beeindruckenden 18 Jahren 1,5 km von der Kelmiser Grenze tätig ist, ohne jegliche Probleme. Dies wirft berechtigte Fragen auf. Es drängt sich der Verdacht auf, ob aufgrund von politischen Kontakten in dieser Angelegenheit Dinge vertuscht wurden“, schreibt Huppertz. Die Abgeordnete erwähnt auch, dass bei Inspektionen bei Arlette Raxhon offenbar genau hingeschaut worden sei. „Der Eindruck entstand, dass regelrecht nach der berühmten Nadel im Heuhaufen gesucht wurde. Diese Situation wirft die Frage auf, ob jede Einrichtung in gleicher Weise kontrolliert wird.“

Auch sie erwähnt Kontakte zwischen der DG und der Französischen Gemeinschaft und ein mögliches Abkommen, um eine Ausnahmeregelung zu erwirken. „Weder die Tagesmutter, noch die Eltern, noch die Kinder tragen die Verantwortung für diese Situation. Wenn es wirklich um das Wohl der Kinder geht, sollten sie weiterhin bei ihrer Tagesmutter zu Hause betreut werden“, erklärt Jolyn Huppertz. Bei der Interpellation will sie u.a. folgende Fragen stellen: Warum wurde der Wohnort als Kündigungsgrund für die andere Tagesmutter in der Wallonie vorgeschoben, wenn es tatsächlich andere Probleme gab? Warum ist es in der Verwaltung keinem aufgefallen, dass durch die DG zwei Tagesmutter außerhalb der DG zu gelassen wurden? Wer ist verantwortlich? Warum wurden bei Frau Raxhon mehrstündige Inspektionen durchgeführt? Gab es vergleichbare Inspektionen bei anderen Tagesmüttern? Wie gewährleistet die Regierung, dass Kontrollen bei Tagesmüttern in gleicher Weise und unter Berücksichtigung individueller Umstände durchgeführt werden? Warum erfolgte die Kündigung von Arlette Raxhon so kurz vor Weihnachten? Wie hat die Regierung sichergestellt, dass die Eltern während der Feiertage angemessene Unterstützung bei der Suche nach neuen Betreuungsplätzen erhalten? Welche Möglichkeiten über eine Ausnahmeregelung bleiben für Arlette Raxhon und wie ist der Stand der Dinge bei Gespräche über ein mögliches Zusammenarbeitsabkommen? Wie beabsichtigt die Regierung sicherzustellen, dass die betroffenen Kinder weiterhin Zugang zu einer Betreuung durch Frau Raxhon haben, um eine Unterbrechung der frühkindlichen Bindung zu verhindern? (sc)


Die Petition gibt es online unter https://chng.it/hhGg6LtVgZ

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