Im Gegenzug müssen die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, die sie vorübergehend arbeitslos stellen, einen Zuschlag von 5 Euro pro Tag zahlen.
Kurzarbeit wird fünf Euro teurer für Arbeitgeber
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Im Gegenzug müssen die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, die sie vorübergehend arbeitslos stellen, einen Zuschlag von 5 Euro pro Tag zahlen.
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