Einer der beiden Angeklagten, ein erfahrener Sportschütze, war im Besitz eines vollautomatischen Gewehrs. Der zweite Angeklagte, Sportschütze und Jäger, besaß drei Maschinenpistolen.
Freispruch für Besitzer von Waffen
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Einer der beiden Angeklagten, ein erfahrener Sportschütze, war im Besitz eines vollautomatischen Gewehrs. Der zweite Angeklagte, Sportschütze und Jäger, besaß drei Maschinenpistolen.
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