Freispruch für Besitzer von Waffen

<p>Die Männer hatten sich an die zuständige Dienststelle gewandt, um ihre Waffen genehmigen zu lassen, waren aber dennoch angeklagt worden. Illustration: dpa</p>
Die Männer hatten sich an die zuständige Dienststelle gewandt, um ihre Waffen genehmigen zu lassen, waren aber dennoch angeklagt worden. Illustration: dpa

Einer der beiden Angeklagten, ein erfahrener Sportschütze, war im Besitz eines vollautomatischen Gewehrs. Der zweite Angeklagte, Sportschütze und Jäger, besaß drei Maschinenpistolen.

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