Vortrag zum neuen belgischen Erbrecht

Die Lupe veranstaltet am Donnerstag, 30. August, um 20 Uhr im Pfarrheim Büllingen (unterhalb der Kirche) einen spannenden Vortrags- und Diskussionsabend über das Erbrecht, bei dem es seit einiger Zeit, wichtige Neuerungen gibt. Das neue Erbrecht tritt bereits am 1. September 2018 in Kraft.

Viele Menschen scheuen die Aufgabe, ihren Nachlass zu regeln. Dennoch ist es wichtig, seinen „letzten Willen“ beizeiten zu regeln. An diesem Abend wird sich der erfahrene Jurist Axel Kittel mit Fragen des Testaments, des Erbens und Vererbens beschäftigen. Nach einem einführenden Vortrag steht der Referent den Teilnehmern für ein klärendes Gespräch zur Verfügung: Wie fertigt man ein Testament an? Wann ist ein Testament gültig? Kann man jemanden vom Erbe ausschließen? Was ist ein Erbschaftsvertrag? Wer erbt eigentlich nach einem Todesfall?

Anmeldung so rasch wie möglich unter Tel. 087/ 552719 oder lupe.info@unitedadsl.be. Der Kostenbeitrag beläuft sich auf fünf Euro.

Weitere Bildungsangebote unter www.lupe.be.