Rituelle Schlachtungen in der Wallonie auf dem Prüfstand

Die Verabschiedung eines Dekretes, das die beiden Abgeordneten Christine Defraigne (MR) und Josy Arens (CDH) hinterlegt hatten, war jetzt verschoben worden. Vorher sollen noch einmal Expertenanhörungen stattfinden. Sollte die Wallonie ein solches Verbot tatsächlich einführen, wäre sie die erste Region in Belgien mit einem solchen Schritt. Entsprechende Initiativen in Flandern waren bislang immer vom Staatsrat behindert worden, der die freie Ausübung religiöser Riten und damit die Religionsfreiheit mit der Einführung eines Verbotes in Gefahr sah. Deshalb möchte man sich noch etwas Zeit lassen, erklärte der für Tierschutz zuständige Regionalminister Carlo Di Antonio (CDH).

Der ostbelgische Regionalabgeordnete Edmund Stoffels (SP-PS) hatte dem Minister dazu eine Frage gestellt. Mit der Verabschiedung eines Dekrets sei der Weg auch noch lange nicht zu Ende, denkt der Ameler: „Klar ist, dass Schlachtungen ohne Betäubung unzumutbare und lange Qualen für das Tier nach sich ziehen. Tierquälerei muss vermieden werden. Religionsfreiheit darf nicht als Freibrief gesehen werden, um alles Mögliche zu erlauben oder zu begründen. Doch muss das Regelwerk so abgefasst sein, dass es danach nicht vom Verfassungshof gekippt werden kann. Wer auf Konfrontation setzt, riskiert genau dies und verursacht, dass nicht ein Schritt noch vorn, sondern zehn Schritte nach hinten getan werden, weil allen Kritikern eines generellen Verbots von Schlachtungen ohne Betäubung die Argumente auf dem Silbertablett präsentiert werden, dagegen anzugehen.“

Vor diesem Hintergrund könne die Frage nur im Dialog zwischen Tierschützern und Religionsvertretern gefunden werden, „indem eine gemeinsame Lösung angestrebt wird“. Die Tierschutzorganisation Gaia hatte ihr Unverständnis darüber geäußert, dass die Verabschiedung des Dekretes erneut hinausgezögert worden war. Anhörungen und Gespräche habe es in der Zwischenzeit genug gegeben. Bei der rituellen Schlachtung (Schächten), die nicht nur von Muslimen (beim islamischen Opferfest), sondern auch von orthodoxen Juden durchgeführt wird, werden die Tiere traditionsgemäß nicht betäubt, sondern mit einem scharfen Messer durch einen einzigen Halsschnitt getötet, der die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Die Gläubigen lassen die Tiere ausbluten, da der Verzehr von Blut im Islam untersagt ist. Die Tierschutzorganisation Gaia fordert schon seit Jahren ein Komplettverbot, da die Tiere sehr stark darunter litten. Befürworter des klassischen Schächtens argumentieren dagegen, das Tier verspüre keine Schmerzen, wenn das Schächten von einem Profi durchgeführt werde. (belga/sc)