Neuer Kodex für das Wohlergehen von Tieren

Der „Code du bien-être animal“ enthält zahlreiche Verbesserungen im Rahmen des Tierschutzes, die auch von verschiedenen Vereinigungen positiv hervorgehoben wird. Daneben gebe es auch Fortschritte für die in mehreren Ländern bereits schon länger gängige Praxis des Kugelschusses auf der Weide. Auch die ostbelgische Regionalabgeordnete Jenny Baltus-Möres (PFF-MR) setzt sich hierfür ein. Das Kabinett des zuständigen Regionalministers Carlo Di Antonio (CDH) habe ihr gegenüber bestätigt, dass im Rahmen des neuen Regelwerkes auch der gesetzliche Rahmen für den Kugelschuss auf der Weide geschaffen werde. „Dies ist wichtig, um zum Beispiel Lebendtransporte zu vermeiden.“ Das Dossier, das sie gemeinsam mit dem Grünen Kreis und der Bio-Kontaktgruppe Ost seit vielen Monaten aktiv verfolge, sei mittlerweile weiter gereift: „Diese Art des Schlachtens ist nicht nur aus Sicht des Tierschutzes, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht positiv zu bewerten“, findet Baltus-Möres. Sanftere Schlachtmethoden und das Schlachten am Aufzuchtsort seien ein Schritt in die richtige Richtung. Nun gelte es, noch zu klären, unter welchen Bedingungen und Auflagen und ab wann genau dies möglich sein wird. Auch diesbezüglich liefen die Vorbereitungen: „Ich werde weiterhin Rücksprache mit dem Sektor halten und darauf achten, dass die Maßnahmen auch im Sinne der Landwirtschaft und der Arbeit der Viehzüchter sind, anstatt Letztere vor nicht zu bewältigende Aufgaben zu stellen.“ Wohlbemerkt ist das Thema Kugelschuss auf der Weide allerdings nur eines von vielen im neuen Kodex, der insgesamt 125 Maßnahmen vorsieht. Vorgesehen sind beispielsweise auch ein Zulassungsschein für Tierhaltung und eine härtere Bestrafung bei Missachtung des Tierschutzes. Verboten sind den Angaben zufolge in Zukunft auch Käfige für Legehennen und Ponys auf Kirmesfesten oder Jahrmärkten. Weitere Maßnahmen: Bei Zirkusaufführungen dürfen ausschließlich Haustiere eingesetzt werden. Tiere dürfen nur noch unter Betäubung getötet werden, Schlachtbetriebe müssen ihre Tätigkeit per Video aufzeichnen, um den tiergerechten Betrieb nachzuweisen. Und Tierversuche, die nicht der Tier- oder Humanmedizin dienen, werden verboten. (sc/red)