Einigung in belgischer Radiolandschaft nach jahrelangem Streit

Das im vergangenen April entstandene flämische Vorhaben, einen neuen Frequenzplan zu erstellen, um die Radiolandschaft auf die Ausstrahlung im DAB+-Standard vorzubereiten, brachte eine erste Annäherung zwischen der Flämischen und der Französischen Gemeinschaft mit sich. Das Abkommen vom 8. Dezember 2017, das beide Gemeinschaften über die Koordinierung von Rundfunkfrequenzen geschlossen haben, sieht unter anderem eine Beilegung der Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Störung von Frequenzen vor, mit denen beide Gemeinschaftsregierungen sich jahrelang gegenseitig vor den Staatsrat zerrten. Neben der Festlegung der Regelung zur Koordinierung der Radiofrequenzen umfasst dieses Abkommen auch eine globale Frequenzdatenbank sowie Berechnungsmethoden für zukünftige Koordinierungen der Radiofrequenzen.

Basierend auf diesem Abkommen zwischen den beiden großen Gemeinschaften wurde nun ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen den Regierungen der Flämischen, der Französischen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschlossen. Die Zustimmung des Föderalstaats wird später folgen. Die Parlamente der Gemeinschaften müssen dieses Abkommen nun durch ein Billigungsdekret gutheißen. Für alle anderen Konfliktsituationen werden durch die betroffenen Gemeinschaften besondere, bilaterale Zusammenarbeitsabkommen abgeschlossen. So schlossen die Flämische und die Französische Gemeinschaft ein Zusammenarbeitsabkommen ab, das in gewissen Fällen eine Abweichung vom Territorialitätsprinzip vorsieht. Konkret ermöglicht diese Vereinbarung, dass die flämische Regulierungsbehörde für Medien eine Erlaubnis an flämische Radiosender in Vloesberg und Wavre in der Wallonie, von wo aus eine bessere DAB+-Ausstrahlung in Flandern gesichert wird, erteilen kann. Umgekehrt kann der Medienregulierer der Französischen Gemeinschaft Ausstrahlungen von öffentlichen und privaten Radiosendern aus der Französischen Gemeinschaft vom flämischen Sint-Pieters-Leeuw aus erlauben, welche sich auf das Grundgebiet der Französischen Gemeinschaft richten. Ähnliche Abkommen wurden ebenfalls bilateral zwischen der DG und den beiden großen Gemeinschaften geschlossen. Das eine betrifft eine Frequenz, welche die Abdeckung des Brüsseler Raums gewährleistet. Das andere Abkommen betrifft eine in Lüttich gelegene Frequenz, die den französischen Sprachraum rund um Lüttich sowie Teile der DG abdeckt.

Die Französische Gemeinschaft hat ihrerseits zwei besondere Zusammenarbeitsabkommen mit der DG geschlossen. Das eine Zusammenarbeitsabkommen regelt die Nutzung von Frequenzen, die unter die Zuständigkeit der jeweils anderen Gemeinschaft fallen. Hierbei ist festzuhalten, dass diese Funkfrequenzen weiterhin in der Zuständigkeit der Gemeinschaft liegen, die sie bereitstellt, während der anderen Gemeinschaft ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Das andere Zusammenarbeitsabkommen betrifft die Zurverfügungstellung einer in Lüttich situierten Frequenz durch die Französische Gemeinschaft, um die Ausstrahlung des BRF-Programms auch außerhalb der DG zu garantieren. „Die Abkommen zielen vor allem auf die Sicherung dieser für die Deutschsprachige Gemeinschaft unabdingbaren Radiofrequenzen ab, damit Ostbelgier auch außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Muttersprache informiert werden.“, erläuterte DG-Medienministerin Isabelle Weykmans (PFF).

Eine letzte Übereinkunft zwischen den drei Gemeinschaften betrifft den Verteilerschlüssel für die Mittel, welche aus der Versteigerung des 800MHz Frequenzbandes in 2013 resultierten. Hierbei wird festgelegt, dass 80 Prozent dieser Mittel dem Föderalstaat und 20 Prozent den Gemeinschaften zukommen. Die Versteigerung des 800 MHz-Bandes erbrachte 360 Millionen Euro. Davon kommen demnach 72 Millionen den Gemeinschaften zu. Die Gemeinschaften haben sich nun auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Verteilung dieses Geldes geeinigt. Da die DG in Anbetracht ihrer Topografie und ihrer grenznahen Lage durch die Auswahl der Verteilerkriterien einen bedeutenden Nachteil hat, wurde ihr Anteil von ursprünglich 0,5 auf 1 Prozent erhöht. „Einerseits besteht unser Nachteil im Hinblick auf das Kriterium des Gebrauchs von mobilen Daten vor allem darin, dass in der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine urbanen Zentren existieren, in denen der Datengebrauch bedeutend höher ist als in ländlichen Gebieten. Andererseits ist unsere Gemeinschaft durch eine hohe Anzahl an Pendlern geprägt. Diese verwenden oftmals deutsche oder luxemburgische SIM-Karten, die für die Berechnung des Verteilerschlüssels nicht berücksichtig werden können.“, so Weykmans. Die Berechnungen ergeben, dass von den 72 Millionen Euro 41,453 Millionen Euro (57,57%) an die Flämische Gemeinschaft, 29,826 Millionen Euro (41,43%) an die Französische Gemeinschaft und 720.000 Euro (1%) an die DG gehen. (sc/red)