Besserer Verbraucherschutz beim Online-Shopping

„Rund 68 Prozent aller grenzüberschreitenden Verbraucherklagen betrafen im Jahr 2015 den Online-Handel. Zudem hatte eine Überprüfung der Kommission aus dem Jahr 2014 ergeben, dass rund 37 Prozent der E-Commerce- und Buchungs-Webseiten für Reise-, Unterhaltungs-, Bekleidungs-, Elektronik- und Verbraucherkreditdienste gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP), der sich als Verhandlungsführer des Parlaments für den grenzüberschreitenden Online-Handel verantwortlich zeichnet. „Es bestehen aktuell noch zu viele Lücken, die unseriöse Unternehmen nutzen, um Kunden hinters Licht zu führen. Durch eine bessere europäische Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verbraucherstellen sollen diese Lücken nun geschlossen werden.“

Die nationalen Vollstreckungsbehörden werden durch die neue Verordnung u.a. mehr Befugnisse erhalten, um Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze im Internet aufzudecken und zu stoppen. Grenzüberschreitend soll hierdurch auch eine schnellere Erkennung unseriöser Geschäftemacher geleistet werden. Die neuen einheitlichen Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse der Behörden betreffen u. a. die Durchführung von Testkäufen, einschließlich so genanntes „mystery shopping“ (anonyme Testkäufe), die Entfernung betrügerischer Inhalte aus dem Netz, die Anforderung von Informationen zur Identifizierung betrügerischer Unternehmer sowie die Verhängung von Strafen.

Nach der Verabschiedung der entsprechenden Verordnung durch das Parlament muss der Text noch formell von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden, um in Kraft treten zu können. (red)