Ökomalus: CO2-Ausstoß vor Zahlung prüfen

Auf Radio Contact NOW gibt es einen Hörbeitrag zu dem Thema.

Wer in Belgien einen Neu- oder Gebrauchtwagen anmeldet, muss dafür eine einmalige Zulassungssteuer bezahlen. Diese umfasst einen sogenannten Ökomalus, der seit 2008 in der wallonischen Region je nach CO2-Ausstoß des neu in Gebrauch genommenen Fahrzeugs eingezogen wird, wenn dieser über 145g/km liegt.

Dem Dienst, der auch einen Sitz im Eupener Quartum Center hat, liegen mittlerweile knapp 100 Fälle von Fahrzeughaltern vor, die zu Unrecht eine Zahlungsaufforderung, bzw. eine zu hohe Rechnung, erhalten haben. Der Grund: Als Besteuerungsgrundlage wurde in diesen Fällen nicht der tatsächliche CO2-Wert sondern ein Mittelwert von 205g/km verwendet. Somit ist ein Betrag in Höhe von 600 Euro fällig. Nun kann es aber sein, dass der tatsächliche Wert deutlich darunter liegt und gegebenenfalls überhaupt kein Ökomalus fällig ist.

Ein Mitarbeiter des Dienstes rät Fahrzeughaltern, entsprechende Zahlungsaufforderungen zu prüfen: „Es lohnt sich auf jeden Fall, die Zahlungsaufforderung zu hinterfragen und nicht einfach zu zahlen.“ Informationen über den CO2-Ausstoß ihres Pkw finden Fahrzeughalter in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Weshalb statt des tatsächlichen Werts ein Mittelwert als Berechnungsgrundlage genommen wurde, darüber kann der Sacharbeiter nur spekulieren: „Vielleicht lag der tatsächliche Wert nicht vor. Oder es handelt sich um einen technischen Fehler.“ Auch Fahrzeughalter, die ihren Pkw bereits vor Jahren angemeldet haben, sind betroffen.

Wessen CO2-Fahrzeugwerte nicht mit dem auf der Zahlungsaufforderung genannten Wert übereinstimmen, kann eine Kopie der EG-Übereinstimmungsbescheinigung seines Fahrzeugs per Mail an steuerfisc.eupen@spw.wallonie.be schicken. Die Rechnung wird dann annulliert, bzw. korrigiert. (sue)