Gemeinde ziert sich

Bereits Anfang Januar 2017 wurde die Gemeinde Bütgenbach darüber in Kenntnis gesetzt, dass den Elsenborner Haushalten für das Jahr 2016 eine Entschädigung zustehen würde.

Sie wurde angehalten, die Bewohner mittels Informationsblatt auf besagte Möglichkeit hinzuweisen. Bis dato ist die Gemeinde dieser Aufforderung der Vormundschaftsbehörde jedoch nicht nachgekommen.

Im Gegenteil, die Elsenborner Haushalte erhielten am 09.01.2017 die Wasserrechnung, ohne dass auf die Möglichkeit einer Entschädigung hingewiesen wurde.

Ein entsprechender Antrag muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum der Zustellung der Rechnung erfolgen. Anträge auf Entschädigung müssen demnach bis spätestens 23.01.2017 schriftlich bei der Gemeinde eingehen. Falls die Gemeinde ein Informationsblatt zu diesem Thema verteilt, beginnt die 14-tägige Frist ab Zustellung des Informationsblattes.

Der Antrag ist an folgende Adresse zu richten : An Gemeinderat, Gemeindekollegium und Verwaltung, Zum Brand 40, 4750 Bütgenbach und soll folgendes beinhalten: Zählernummer, Name, Vorname, Adresse. Wortlaut des Antrags: Ich Unterzeichnete(r) beantrage hiermit die vom Gesetz vorgesehene Entschädigung wegen Lieferung von nicht konformem Trinkwasser während einer längeren ununterbrochenen Periode in 2016.

Ich bitte um Überweisung des entsprechenden Betrages auf mein Konto xxx-xxxxxxx-xx. (Unterschrift)