„Rechtsbruch bei Kauf des Capitols“

Nach Analyse der Dokumente der beiden letzten Legislaturperioden ist Evers zu der Ansicht gelangt, dass es sich dabei um einen Rechtsbruch handelt. Im Oktober 2004 habe der Stadtrat beschlossen, die Immobilie für etwas mehr als 450.000 Euro zu erwerben, allerdings unter der Voraussetzung, dass es ein Zufahrtsrecht für den hinteren Zugang des Capitols gebe. Später sei der Kauf erfolgt, ohne dass diese Bedingung erfüllt sei, so die Sichtweise des Schöffen.

Evers machte diese Aussagen am Montagabend als Replik auf eine Interpellation des CSP-Stadtverordneten Hubert Streicher, der dringend appelliert hatte, das Capitol im geplanten Umfang zu renovieren, da ansonsten die Eupener Kulturmeile zum Erliegen komme.

Kontrovers diskutiert wurden die Erfolgsaussichten der Verhandlungen mit den Besitzern des Geländes hinter dem Capitol. Seite 10