Jacques Bodet wegen Mordes verurteilt

Zu diesem Schluss kam das zwölfköpfige Geschworenenkollegium gestern nach der insgesamt neuntägigen Verhandlung am Lütticher Assisenhof. Die Jury sah es als erwiesen an, dass der bereits wegen Mordes an seiner ersten Ehefrau vorbestrafte Bodet seinem Opfer in dessen Elternhaus in Libomont aufgelauert hatte, um die damals 20-jährige Tochter seiner Geliebten umzubringen. Die Beweislast, die in diesem Indizienprozess zusammengetragen wurde, sei am Ende erdrückend gewesen. Insbesondere waren an mehreren strategischen Stellen des Tatorts DNA-Spuren des Verurteilten gefunden worden.

Die zwölf Geschworenen folgten auch der Argumentation der Anklage und der Zivilparteien, dass Bodet vorsätzlich gehandelt habe. So habe er den Fluchtweg wenige Tage vor der Tat zu Fuß erkundet.

Nach langen Beratungen legten die Jury und das Gericht am Abend auch das Strafmaß fest. Es fällt vor dem Hintergrund der kriminellen Laufbahn des Verurteilten besonders hart aus: Jacques Bodet muss lebenslang hinter Gitter und wird anschließend für 15 Jahre dem Strafvollstreckungsgericht zur Verfügung gestellt. Seite 13