De wielerbond bevestigt dat het gaat om die van Femke Van den Driessche. https://t.co/wyNm32JuFa #WKzolder pic.twitter.com/L8Bx9fyOZe
— sporza (@sporza) 30. Januar 2016
Ihr Vater bestritt diese Darstellung jedoch energisch. Van den Driessche hatte das Rennen am Samstag vorzeitig aufgegeben.
Die UCI hatte erst Anfang des Vorjahres ihren Strafenkatalog um den Punkt "technologischer Betrug" erweitert. Fahrer werden mit sofortiger Disqualifikation, einer anschließenden Sperre von mindestens sechs Monaten und Strafzahlungen belegt. Auch deren Teams würden sofort disqualifiziert und dürften mindestens sechs Monate nicht an Rennen teilnehmen. Die Geldstrafen bewegen sich zwischen 100.000 Franken und einer Million Franken.
Den Verdacht, dass im Radsport auch Hilfsmotoren zum Einsatz kommen, gibt es schon länger. Zur Entdeckung des Hilfsmotors bei der Cyclocross-WM soll nun ein neues Testverfahren geführt haben. (dpa)