Die Staatsanwaltschaft ging jedoch auf Basis einer Zeugenaussage davon aus, dass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sei. So hätte die Tochter den alten Mann am Kragen gepackt, was in den Augen der Staatsanwaltschaft für eine Klage mit dem Motiv „tödliche Körperverletzung“ ausreichte. Ein Jahr Haft stand auf dem Spiel.
Am Mittwoch verteidigten sich Vater und Tochter vor Gericht. Es sei zu keinerlei Schläge und Verletzungen gekommen, beteuerten sie. Die Richter schienen ihnen Glauben zu schenken, auch weil keine Zeugenaussage eine Körperverletzung eindeutig belegen konnte. Vater und Tochter wurden freigesprochen. (ab)