Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie

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Vor dem Strafrichter bei dem Amtsgericht Prüm findet am 14. März eine öffentliche Hauptverhandlung wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornographischem Material statt.

In dem Verfahren wird dem 39 Jahre alten Angeklagten aus der Region Prüm folgendes vorgeworfen: Im Oktober 2013 soll er von seiner Wohnung aus mit seinem PC einen Videofilm über eine Tauschbörse ins Internet gestellt haben. Der Streifen zeigt den sexuellen Missbrauch eines jungen Mädchens durch einen Erwachsenen. Dadurch hatte ein Vielzahl anderer Teilnehmer die Möglichkeit, sich den Film ebenfalls herunterzuladen.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Februar 2014 wurden außerdem bei ihm wenigstens 40.000 Abbildungen und Videofilme gefunden, welche ebenfalls den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

Dem – auch einschlägig – erheblich vorbestraften Angeklagten droht die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. (boß)