Unzufrieden mit dem eigenen Vornamen? Eine Änderung ist möglich, doch ist die Prozedur heutzutage langwierig und nicht ganz billig. Das soll sich künftig ändern, wie die flämische Tageszeitung „Het Laatste Nieuws“ schreibt.
Zur Änderung des Vornamens reicht künftig ein Antrag bei der Gemeinde, für den Familiennamen bleibt das Justizministerium zuständig. | Photo News
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