Urteil gegen Priester wegen unterlassener Hilfeleistung erst am 5. November

Die Verkündung des Urteils im Prozess gegen einen Priester, dem unterlassene Hilfeleistung bei einem Selbstmord vorgeworfen wird, ist am Montag von einem Brügger Strafgericht auf den 5. November vertagt worden.

In dem aufsehenerregenden Prozess beruft sich der Angeklagte auf das Beichtgeheimnis.

Am 1. Oktober 2015 war der Priester von einem Mann seiner Gemeinde angerufen worden, der schon länger unter Depressionen litt. In mehreren Telefongesprächen und SMS wurde deutlich, dass der Mann sich das Leben nehmen wollte. In der Nacht brachte er sich auch wirklich um. Nachdem die Telefonate mit dem Priester bekannt wurden, erstattete die Witwe Anzeige. (belga)